Woher kommt der Begriff Bahn?
Nach dem digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache beschreibt das Wort Bahn einen Weg oder Pfad durch unwegsames Gelände, einen fest angelegten Weg oder eine Fahrbahn. Das lässt auf die Grundbedeutung "Durchhau durch einen Wald" oder "festgeschlagener Weg" schließen. In der Folgezeit hat das Wort Bahn in verschiedenen Bereichen Anwendung gefunden. Im Sport bezeichnet es die "Strecke, auf der Wettkämpfe ausgetragen werden", die genauere Benennung gibt das Bestimmungswort (Bob-, Eis-, Kampf-, Rennbahn); gebräuchlich ist hier der Ruf Bahn frei! Ferner bezeichnet es die "Linie, Strecke, die ein Körper im Raum zurücklegt" (Ellipsen-, Erd-, Flug-, Kreis-, Satelliten-, Sonnenbahn). Die Bedeutung "bestimmte Breite und Länge eines Stoffes, einer Tapete" (Stoff-, Tuch-, Zeltbahn) beruht auf Entlehnung aus dem Niederländischen.
Am häufigsten wird heute Bahn für "das auf Schienen laufende Verkehrsmittel" (Eisen-, Straßenbahn) gebraucht. Dazu kommen die Zusammensetzungen Bahnhof (um 1840) und Bahnsteig (1886).
Was ist überhaupt ein Bahnhof?
Nach dem Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (WDG) ist der Bahnhof "eine Halle bzw. ein Gebäude am Halteplatz von Eisenbahnzügen". Des Weiteren listet das WDG auch ein paar Beispiele auf, wie das Wort Bahnhof verwendet wird:
- Am Bahnhof sein
- Jemanden am Bahnhof erwarten
- Jemanden vom Bahnhof abholen
- Jemanden zum Bahnhof bringen
- Auf welchem Bahnhof kommt er an?
- Wie weit ist es bis zum Bahnhof?
- Der Zug rollte aus dem Bahnhof
In der Neubearbeitung des Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ist ein Bahnhof "ein zu einer Bahnstation gehörendes Gebäude mit Eingangshalle, Fahrkartenschaltern, Gepäckaufbewahrung, Geschäften u. ä.".
Dies ist eine Erweiterung des Begriffs aus dem Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (Lfg. 5 (1853), Bd. I (1854), Sp. 1079, Z. 44.), in welchem der Bahnhof als der "Hof mit den Betriebsgebäuden einer Eisenbahn" verstanden wurde.
Eisenbahntechnische Begriffsdefinitionen
Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) §4 Abs. 2 sind Bahnhöfe "Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen".
Absatz 8 beschreibt Haltepunkte als "Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen".
Und nach Absatz 9 sind Haltestellen "Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind".