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Die Bahnanlagen umfassen nach §4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) "alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind".